AGB
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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Laufstatt Event gGmbH
Präambel:
Die Laufstatt Event gGmbH (nachfolgend der „Veranstalter“ genannt), Kirchenstraße 21, 81675 München, ist eine gemeinnützige Organisation, die Sport und Bewegung für alle Altersgruppen in München fördert.
Der Veranstalter ist Ausrichter des MARATHON MÜNCHEN by Brooks 2026.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend auch „Teilnahmebedingungen“ genannt) regeln das Vertragsverhältnis zwischen den Teilnehmern und dem Veranstalter hinsichtlich der im Rahmen des MARATHON MÜNCHEN 2026 durch den Veranstalter ausgerichteten Wettbewerbe (wie z. B. Marathon, Halbmarathon, 10 KM Lauf, Marathonstaffel usw.).
Rein aus Gründen der besseren sprachlichen Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und non-binär (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen, selbst wenn sie ausschließlich „maskuline“, „neutrale“ oder „feminine“ Formulierungen enthalten sollten, wie etwa „Teilnehmer“ oder „Läufer“, gelten daher gleichermaßen für alle Geschlechter und schließen explizit niemanden aufgrund seines Geschlechts oder aufgrund seiner Identifikation in Bezug auf die Frage seines Geschlechts aus.
§ 1 Allgemeines (Vertragsgegenstand, Geltungsbereich, Änderungen)
Diese Teilnahmebedingungen regeln abschließend das Vertragsverhältnis zwischen dem Veranstalter und den Teilnehmern des jeweiligen Wettbewerbs. Abweichende Bedingungen des Teilnehmers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Veranstalter hat diesen ausdrücklich in Schriftform (die Ersetzung der Schriftform durch die elektronische Form ist dabei ausgeschlossen) zugestimmt.
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, diese Teilnahmebedingungen jederzeit und ohne Nennung von Gründen zu ändern. Änderungen werden den Teilnehmern rechtzeitig mitgeteilt. Erfolgt innerhalb von zwei Wochen ab Zugang der Änderungsmitteilung kein Widerspruch, so gelten die geänderten Teilnahmebedingungen als von dem Teilnehmer angenommen.
Alle durch den Veranstalter ausgerichteten Wettbewerbe werden gemäß den gültigen Internationalen Wettkampfregeln (IWR) des Deutschen Leichtathletik-Verbands (DLV) und der World Athletics (WA) durchgeführt. Die Einhaltung dieser Regeln wird durch die Wettkampfaufsicht des DLV überwacht. Für spezielle Wettbewerbe wie die Marathonstaffel, den Friendship Run und den Kids Run gelten zusätzlich die jeweiligen organisatorischen Reglements des Veranstalters, geregelt in diesen Teilnahmebedingungen.
Die sportlichen Regeln, die hier aufgeführt sind, werden von den genannten Institutionen regelmäßig weiterentwickelt, um einen sportlich fairen Wettbewerb zu gewährleisten. Mögliche Änderungen werden rechtzeitig bekannt gegeben.
Hinweis
Die Strecken von den Wettbewerben Marathon und Halbmarathon sind bestenlistenfähig und anerkannt für Rekorde.
Die 10-km-Strecke ist aufgrund des Netto-Gefälles von 21 Metern nicht bestzeitenfähig und kann nicht für direkte Qualifikationen bei Meisterschaften genutzt werden.
Die erzielten Zeiten fließen mit Punktabzug gemäß der Regel 7.2.4 („Downhill Courses“) zum Ranking von WA ins World Athletics Ranking ein.
Für Bestellungen, die über einen gesonderten Webshop getätigt werden (z. B. Merchandise, Medaillengravur), gelten zusätzliche Allgemeine Geschäftsbedingungen des Veranstalters.
Jede Person, die an den Veranstaltungen teilnimmt („Teilnehmer“), hat eigenverantwortlich zu prüfen, ob sie über die notwendige gesundheitliche Eignung und den angemessenen Trainingszustand verfügt.
§ 2 Anmeldung, Vertragsschluss, Leistungsumfang
Die Anmeldung zu den durch den Veranstalter ausgerichteten Wettbewerben erfolgt grundsätzlich bis zum in der jeweiligen Ausschreibung genannten Stichtag über das Online-Anmeldeformular auf der Website des Veranstalters, abrufbar unter: https://marathonmuenchen.org.
Vor dem Absenden der Online-Anmeldung können alle Daten noch einmal auf Eingabefehler überprüft werden.
Eine Anmeldung zu dem jeweiligen Wettbewerb ist bis zum jeweiligen, in der Ausschreibung angegebenen Meldeschluss möglich. Alle Anmeldungen stehen unter dem Vorbehalt, dass das jeweilige Teilnehmerkontingent noch nicht ausgeschöpft ist. Sobald das Kontingent erreicht ist, ist keine weitere Anmeldung möglich.
Der Anmeldeschluss ist der 27.09.2026.
Jeder Teilnehmer kann sich nur einmal zu dem jeweiligen Wettbewerb anmelden.
Ein Vertrag zwischen Veranstalter und Teilnehmer kommt erst dann zustande, sobald der Veranstalter dem Teilnehmer nach dessen Online-Anmeldung eine Anmeldebestätigung per E-Mail übersendet.
Mit dieser E-Mail erhält der Teilnehmer die Teilnahmebedingungen sowie den Vertragstext einschließlich seiner bei der Anmeldung eingegebenen Daten.
Der Veranstalter versendet ca. 10 Tage vor der Veranstaltung an die Teilnehmer die Teilnahmebestätigung via E-Mail.
Bei Staffeln ist der Austausch von Staffelmitgliedern kostenfrei möglich. Die Reihenfolge der Läufer ist frei wählbar und hat keinen Einfluss auf die Urkunde.
Wer eine Gruppenanmeldung vornimmt, garantiert, zur Anmeldung aller Gruppenmitglieder berechtigt zu sein und sämtliche dafür erforderlichen Erklärungen im Namen der Gruppenmitglieder abgeben zu dürfen. Der Anmelder informiert die Gruppenmitglieder über diese Teilnahmebedingungen sowie über die Datenschutzhinweise.
Anmeldungen durch Minderjährige sind grundsätzlich unzulässig. Soweit es speziell zugelassene Kinder- und Jugendwettbewerbe gibt, dürfen Minderjährige nur durch ihre Erziehungsberechtigten angemeldet werden.
Ein Upgrade auf eine längere Distanz ist gegen Zahlung des zum Zeitpunkt des Upgrades gültigen Aufpreises möglich – unter dem Vorbehalt, dass noch freie Plätze in der Upgrade-Kategorie verfügbar sind. Bei einem Downgrade auf eine kürzere Distanz erfolgt keine Erstattung des Differenzbetrags. Beim Ändern der Distanz wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 15 € pro Änderung fällig. Diese Änderungen können bis zum Meldeschluss am 27. September 2026 um 23:59 Uhr vorgenommen werden.
Die Zeitmessung erfolgt ausschließlich mittels Einweg-RFID-Chip, der durch den Veranstalter bzw. seine Erfüllungsgehilfen bereitgestellt wird.
§ 3 Zahlungsmodalitäten
Die Zahlung des Teilnahmepreises und etwaiger Kosten für zusätzliche Leistungen (z. B. Medaillengravur) erfolgt per SEPA-Lastschrift, Kreditkarte oder Paypal. Nachbuchungen von Zusatzoptionen können teilweise nur per Kreditkarte ermöglicht werden. Teilnehmer haben keinen Anspruch gegenüber dem Veranstalter auf eine bestimmte Zahlungsoption.
Die Teilnahmekosten werden in der Regel sofort nach der Anmeldebestätigung eingezogen. Sollte die Zahlung fehlschlagen (z. B. mangels Deckung), entfällt der Anspruch auf den Startplatz.
Alle angegebenen Preise verstehen sich als Brutto-Europreise.
Wird eine Lastschrift aufgrund unzureichender Kontodeckung oder Widerrufs des Teilnehmers (auch nachträglich) nicht eingelöst, behält sich der Veranstalter das Recht vor, nach Setzen einer Frist vom Vertrag zurückzutreten. Der Teilnehmer trägt die Kosten der Rücklastschrift, einschließlich einer Bearbeitungsgebühr von 10 € sowie zusätzlich etwaige Gebühren des Kreditinstituts, soweit in diesen Teilnahmebedingungen nichts Abweichendes geregelt ist.
Folgende Bearbeitungsgebühren sind vom Teilnehmer an den Veranstalter zu zahlen:
- Fehlgeschlagene Abbuchung (Startgeld): 10 €
- Fehlgeschlagene Abbuchung (zugebuchte Leistungen): 3 €
Allgemeine Bearbeitungsgebühr für Sonderfälle: 15 €. Sonderfälle sind insbesondere: manuelle Korrekturen aufgrund fehlerhafter Teilnehmerangaben, etwa falsche Bankverbindung, unklare Zuordnung der Zahlung oder fehlende Pflichtangaben oder nachträgliche Ergänzung oder Umbuchung kostenpflichtiger Zusatzleistungen, die eine gesonderte Bearbeitung durch den Veranstalter erfordern, die nicht anderweitig geregelt sind.
§ 4 Nichtantritt zum Wettbewerb, Widerruf, Durchführung
Soweit in diesen Teilnahmebedingungen nicht anders vereinbart, gelten die gesetzlichen Bestimmungen zu Rücktritt und Widerruf. Nach der Anmeldung zu einem Wettbewerb über die Website des Veranstalters besteht für Teilnehmer gemäß § 312g Absatz 2 Nr. 9 BGB kein gesetzliches Widerrufsrecht.
Sofern ein Teilnehmer erklärt, nicht am Vertrag über die Teilnahme festhalten zu wollen oder aus anderen Gründen nicht am Tag des Wettbewerbs antritt (No Show), besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahmegebühren bzw. der Gebühren für Zusatzleistungen. Gleiches gilt für einen Ausschluss oder eine Disqualifikation des Teilnehmers.
Eine Abmeldung ist nicht möglich. Stattdessen kann eine Ummeldung auf eine andere Person bis zum Anmeldeschluss (27.09.2026) vorgenommen werden. Der ursprüngliche Teilnehmende erhält einen Gutschein zur Weitergabe, gültig ausschließlich für Wettbewerbe des MARATHON MÜNCHEN 2026; eine Auszahlung ist ausgeschlossen. Die Ummeldung kann über das offizielle Anmeldesystem oder den Veranstalter vorgenommen werden. Die Gebühr für die Ummeldung beträgt: 20 € Marathon / 15 € Halbmarathon / 12 € 10 km Run.
Der Veranstalter ist von der Leistungspflicht in Fällen höherer Gewalt im Sinne von § 11 dieser Teilnahmebedingungen befreit. Bei Absage durch den Veranstalter wegen höherer Gewalt werden bereits bezahlte Gebühren erstattet; weitergehende Ansprüche des Teilnehmers sind ausgeschlossen, soweit dem nicht ein Fall des Ausschlusses der Haftungsbeschränkung/des Haftungsausschlusses nach § 8 dieser Teilnahmebedingungen entgegensteht.
Der Veranstalter kann in Fällen behördlicher Anordnungen oder aus Sicherheitsgründen Änderungen an der Durchführung vornehmen, die jeweilige Veranstaltung gänzlich oder teilweise absagen oder Teilnehmern die Startrechte entziehen, sofern dem nicht eine der zwingenden Haftungsregelungen aus § 8 dieser Teilnahmebedingungen entgegensteht. Ein Anspruch auf Rückzahlung der bereits gezahlten Teilnahmegebühren besteht in diesen Fällen nicht. Dies gilt auch dann, wenn die Veranstaltung bereits begonnen hat und aufgrund von behördlichen Anordnungen oder aus Sicherheitsgründen abgebrochen werden muss.
§ 5 Teilnahmevoraussetzungen, Pflichten der Teilnehmer
Der Teilnehmer verpflichtet sich, bei der Anmeldung ausschließlich wahre und vollständige Informationen anzugeben und diese bei Bedarf zu aktualisieren.
Teilnahmeberechtigt sind nur jene Personen, die die jeweiligen Voraussetzungen (z. B. Altersgrenzen) erfüllen und den vollen Teilnahmebeitrag fristgerecht entrichtet haben bzw. für die der volle Teilnahmebeitrag fristgerecht entrichtet worden ist (z.B. durch die Erziehungsberechtigten bei Anmeldung Minderjähriger für speziell zugelassene Kinder- und Jugendwettbewerbe).
Die Teilnahme am jeweiligen Wettbewerb ist nur für Teilnehmer ab einem bestimmten Mindestalter gestattet, das je nach Wettbewerb variiert. Teilnehmer müssen zum Zeitpunkt des jeweiligen Wettbewerbs das vorgeschriebene Mindestalter erreicht haben. Das Mindestalter und im Einzelfall auch Altershöchstgrenzen werden wie folgt festgesetzt:
- Marathon: ab Jahrgang 2008
- Halbmarathon: ab Jahrgang 2006
- 10 KM: ab Jahrgang 2014
- Marathonstaffel: ab Jahrgang 2014
- Friendship Run: ab 6 Jahren, nach oben keine Altersgrenze
- Kids Run: ab 6 Jahren bis 14 Jahre
Die Teilnahme setzt voraus, dass der Teilnehmer ausreichend trainiert und körperlich gesund ist. Der Teilnehmer versichert, am Tag der Veranstaltung nur dann anzutreten, wenn er gesund ist und über einen ausreichenden Trainingszustand verfügt. Bestehen Zweifel an der Gesundheit, kann der Veranstalter den Teilnehmer vom Rennen ausschließen. Die Teilnehmer werden angehalten, sich vor dem Wettbewerb ärztlich untersuchen zu lassen.
Mit der Anmeldung zur Veranstaltung erkennt der Teilnehmer den DLV Anti-Doping-Code (DLVADC) an und verpflichtet sich, dessen Bestimmungen sowie die Deutsche Leichtathletik-Ordnung (DLO) des DLV (insbesondere § 5.1.1 und § 5.1.2) zu befolgen.
Jeder Teilnehmer erhält vor Ort gegen Vorlage der Teilnahmebestätigung (bzw. Personalausweis und ggf. Vollmacht) die ihm durch den Veranstalter zugewiesene Startnummer. Die offizielle Startnummer ist deutlich sichtbar auf der Brust zu tragen und darf nicht verändert, unkenntlich gemacht oder in anderer Weise beschädigt werden.
Der Teilnehmer ist verpflichtet, die bei der Startnummernausgabe erhaltenen Unterlagen direkt nach dem Erhalt auf ihre Vollständigkeit zu überprüfen. Reklamationen, die zu einem späteren Zeitpunkt eingereicht werden, können nicht berücksichtigt werden.
Es ist insbesondere untersagt, die Strecke zu verlassen oder abzukürzen, sich von Nicht-Teilnehmern begleiten zu lassen (z. B. Fahrrad, Inline-Skates, E-Scooter etc.) oder sonstige Hilfsmittel zu verwenden, die gegen die internationalen Wettkampfregeln (IWR) verstoßen.
Die Anweisungen des Veranstalters sowie seiner Erfüllungsgehilfen (z. B. medizinisches Personal, Streckenposten, Ordnungsdienstkräfte) sind jederzeit zu befolgen. Bei Missachtung ist ein Ausschluss aus dem Wettbewerb möglich, einer vorherigen Ermahnung oder Abmahnung bedarf es dafür nicht.
Der Veranstalter ist berechtigt und unter Umständen sogar verpflichtet, die Veranstaltung in begründeten Fällen (z. B. konkrete Gefährdung von Leib und Leben) zeitlich oder örtlich zu verlegen, zu verkürzen, ganz oder teilweise abzubrechen, zu schließen oder abzusagen.
§ 6 Disqualifikation
Ein Teilnehmer wird von der Veranstaltung ausgeschlossen und disqualifiziert, wenn er gegen die Teilnahmebedingungen oder die internationalen Wettkampfregeln verstößt oder den Anweisungen des Veranstalters nicht Folge leistet oder ein sonstiger wichtiger Grund für einen Ausschluss oder eine Disqualifikation vorliegt.
Der Veranstalter und das Wettkampfgericht können Teilnehmer insbesondere, aber nicht abschließend, in folgenden Fällen von der Veranstaltung ausschließen:
- Fehlender Transponder oder Manipulation – Teilnahme ohne den vorgesehenen Transponder oder Verdacht auf Manipulation (z. B. fehlende Zwischenzeiten, Streckenabkürzung).
- Falsche Anmeldedaten – unrichtige Angaben bei der Anmeldung.
- Sperre – eine Sperre durch den DLV oder World Athletics (vormals „IAAF“) zum Zeitpunkt des Starts.
- Doping – Verdacht oder Nachweis von Doping.
- Gesundheitsbedenken – wenn medizinische Gründe vorliegen, die eine Teilnahme gefährlich machen.
- Veränderte Startnummer – jede Art der Veränderung der Startnummer, z. B. Entfernen oder Verfälschen von Aufdrucken.
- Verstöße gegen Wettkampfregeln – Regelverstöße gemäß den Vorschriften des jeweiligen Wettbewerbs, die zur Disqualifikation führen.
- Übertragung der Startnummer – Weitergabe der Startnummer.
- Falscher Start – Start ohne Startnummer oder mit mehreren Transpondern.
- Mindestalter – Unterschreiten des erforderlichen Mindestalters.
- Höchstalter – Überschreiten der Höchstaltersgrenze, sofern eine solche festgelegt ist.
- Begleitung – Teilnahme mit Fortbewegungsmitteln wie z.B. Fahrrädern, E-Scootern oder Inline-Skates, Mitführen von Babyjoggern oder Tieren.
- Staffelregeln – Verstöße wie zu viele Staffelmitglieder, Transponderübergabe außerhalb der Wechselzone oder Start ohne Transponder.
- Befolgung von Anweisungen des Eventpersonals – werden die Anweisungen des Eventpersonals nicht beachtet oder nicht befolgt, kann dies zur Disqualifikation führen.
- Sonstiger wichtiger Grund – Grund für einen Ausschluss oder eine Disqualifikation, der nach seiner Schwere einem der oben aufgezählten Gründe entspricht.
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Teilnehmer auszuschließen, die die Veranstaltung für nicht genehmigte Aktivitäten nutzen, die das Ansehen des Veranstalters oder seiner Sponsoren schädigen (z. B. unerlaubte Werbung auf der Kleidung). Teilnehmer können bis spätestens vier Wochen vor der Veranstaltung eine Genehmigung für solche Aktivitäten einholen. Ein Anspruch auf eine solche Genehmigung besteht allerdings nicht.
Bei einer Disqualifikation gibt es keinen Anspruch auf Rückerstattung der Startgebühren oder Zusatzleistungen.
Ein Einspruch gegen eine Disqualifikation oder Wertung ist innerhalb von 24 Stunden nach dem Rennen (die „Einspruchsfrist“) per E-Mail an info@marathonmuenchen.de möglich.
Der Veranstalter behält sich vor, bei schwerwiegenden Verstößen auch nach Ablauf der Einspruchsfrist eine Disqualifikation auszusprechen, diese entfaltet trotz Ablaufs der Einspruchsfrist Wirkung gegenüber dem betroffenen Teilnehmer.
§ 7 Datenschutz
Der Veranstalter erhebt und verarbeitet die bei der Anmeldung angegebenen persönlichen Daten der Teilnehmer, um die Veranstaltung durchzuführen und zu organisieren. Dies umfasst insbesondere die zur Zahlungsabwicklung und Kommunikation erforderlichen Informationen.
Die Teilnehmer stimmen ausdrücklich der Veröffentlichung ihrer persönlichen Daten wie Name, Vorname, Geschlecht, Altersgruppe, Wohnort, Verein, Startnummer sowie Platzierungen und Zeiten (Ergebnisse) in allen veranstaltungsbezogenen Medien zu, einschließlich Online-Medien (z. B. Live-Streams), Printmedien, Apps und Fernsehen.
Die Teilnehmer stimmen zu, dass alle die Teilnehmer betreffenden und im Zusammenhang mit ihrer Teilnahme an der Veranstaltung erstellten Fotos und/oder Videos und/oder Interviews ohne Anspruch auf Entschädigung in verschiedenen Medien (wie Radio, Fernsehen, Internet, einschließlich sozialer Netzwerke, Live-Streaming, Apps oder Printmaterialien wie Plakaten, Flyern und Programmheften) verbreitet und veröffentlicht werden dürfen.
Mit der Zustimmung bei der Online-Anmeldung willigen die Teilnehmer ein, dass ihre persönlichen Daten zu den folgenden Zwecken an die genannten Unternehmen weitergegeben werden:
mika:timing GmbH – Zeitmessung, Ergebnislisten und Veröffentlichung;
Marathon Photos – Foto-Flat und Video;
Brevo – Newsletter und E-Mailings;
MK Gravurservice – Medaillen-Gravur.
Abbott World Marathon Majors Age Group Championships
Der MARATHON MÜNCHEN by Brooks ist ein offizieller Qualifikationslauf für die Abbott World Marathon Majors Age Group Championships. Zur Durchführung der Wertung werden, nach ausdrücklicher Einwilligung der Teilnehmenden, folgende Daten an die World Marathon Majors LLC, 21660 W Field Parkway, Deer Park, IL 60010, USA übermittelt: Vorname, Nachname, Geburtsdatum, Nationalität, Geschlecht, Nettozeit, Platzierungen.
Die Übermittlung erfolgt ausschließlich zur Durchführung und Auswertung der Abbott WMM Age Group Wertung. Die Zustimmung zur Datenweitergabe erfolgt im Rahmen der Anmeldung über eine Checkbox.
Die Teilnehmer stimmen zu, dass der organisatorische Veranstalter ihre gespeicherten personenbezogenen Daten für Informationszwecke im Zusammenhang mit der Veranstaltung verwenden darf.
Eine Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte zum Verkauf erfolgt nicht.
Teilnehmer haben das Recht, der Weitergabe ihrer personenbezogenen Daten zu widersprechen, indem sie dies dem Veranstalter schriftlich mitteilen.
Hinweis: Bestimmte veranstaltungsbezogene Daten (Name, Jahrgang, Verein, Zeiten usw.) sind für die Teilnahme an der Veranstaltung erforderlich und werden trotz Widerspruch des Teilnehmers nicht gelöscht, sofern der Teilnehmer trotz Widerspruch gegen die Weitergabe der personenbezogenen Daten an einer Veranstaltung teilnimmt.
Der Veranstalter ist neben den Fällen einer expliziten Einwilligung durch die Teilnehmer auch zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten berechtigt, soweit die Verarbeitung zur Wahrung der berechtigten Interessen des Veranstalters erforderlich ist, sofern nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Teilnehmer, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen.
Rechtsgrundlage der Verarbeitung personenbezogener Daten ist
- im Fall der Einwilligung: Art. 6 Absatz 1 Buchstabe a DSGVO,
- im Fall, dass die Verarbeitung für die Erfüllung eines Vertrags, dessen Vertragspartei der betroffene Teilnehmer ist, oder dass die Verarbeitung zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich ist, die auf Anfrage der betroffenen Person erfolgen: Art. 6 Absatz 1 Buchstabe b DSGVO,
- im Fall, dass die Verarbeitung zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich ist, der der Veranstalter als Verantwortlicher unterliegt: Art. 6 Absatz 1 Buchstabe c DSGVO
- im Fall, dass die Verarbeitung für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich ist, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die dem Veranstalter als Verantwortlichen übertragen wurde: Art. 6 Absatz 1 Buchstabe e DSGVO,
- in anderen Fällen, in denen die Verarbeitung zur Wahrung der berechtigten Interessen des Veranstalters als Verantwortlichen oder eines Dritten erforderlich ist, sofern nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen: Art. 6 Absatz 1 Buchstabe f DSGVO
Weitere Informationen zum Datenschutz, insbesondere zu den Verarbeitungszwecken, den Rechtsgrundlagen und den Rechten der betroffenen Personen, finden Sie in der Datenschutzerklärung der Laufstatt Event gGmbH unter http://www.marathonmuenchen.org/datenschutz/, deren Hinweise und Bestimmungen entsprechend auch auf Veranstaltungen des Veranstalters anzuwenden sind, für die diese Teilnahmebedingungen gelten.
§ 8 Haftung
Eine Haftung für gesundheitliche Risiken, die sich aus der Teilnahme ergeben, übernimmt der Veranstalter nicht, soweit nicht einer der in diesem § 8 genannten, für den Veranstalter als zwingend ausgewiesenen Haftungstatbestände (z. B. Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit oder schuldhafte Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit durch Verschulden des Veranstalters) eingreift.
Kosten ärztlicher Behandlungen und sonstiger medizinischer Maßnahmen vor Ort sind vom Teilnehmer selbst zu tragen, soweit sich aus den Regelungen zu Haftungsausschluss und zwingender Haftung des Veranstalters aus diesem § 8 nichts Abweichendes ergibt.
Der Veranstalter haftet nicht für Schäden am Zeitmesschip, die nach der Ausgabe durch unsachgemäße Handhabung oder äußere Einflüsse entstehen, wenn dem Veranstalter insofern kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann.
Der Veranstalter haftet unbeschränkt für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden, bei arglistigem Verschweigen von Mängeln und bei Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie. Der Veranstalter haftet ferner unbeschränkt für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz sowie bei Schäden, die auf einer schuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit beruhen.
Für sonstige Schäden haftet der Veranstalter nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) verletzt wurde. Kardinalspflichten sind solche, die der Vertrag nach seinem Inhalt und Zweck gerade dem Veranstalter auferlegen will oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertraut und vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit der Veranstalter keinen Vorsatz zu vertreten hat.
Die Haftung ist – vorbehaltlich von oben genannten Regelungen dieses § 8, in denen keine Haftungsbeschränkung für den Fall leichter Fahrlässigkeit möglich ist (so z.B. bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit) – im Falle leichter Fahrlässigkeit summenmäßig beschränkt auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss.
Die vorstehenden Bestimmungen zu Haftungsbeschränkungen und zwingender Haftung gelten auch für die Erfüllungsgehilfen des Veranstalters. Zur Klarstellung: ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines Erfüllungsgehilfen des Veranstalters beruhen, ist ausgeschlossen.
Im Übrigen ist die Haftung des Veranstalters ausgeschlossen.
§ 9 Nachhaltigkeit
Der Veranstalter ist bestrebt, die Veranstaltung möglichst nachhaltig und umweltfreundlich zu gestalten. Im Zuge dessen kann es zu Veränderungen in der Organisation oder im Angebot kommen. Teilnehmer werden über Änderungen frühzeitig informiert. Ein Anspruch auf Erstattung bei Veränderungen aufgrund nachhaltiger Maßnahmen besteht nicht.
§ 10 Kids Run
Teilnahmeberechtigt am Kids Run sind ausschließlich Kinder im Alter von 6 bis 14 Jahren.
Die Anmeldung darf ausschließlich durch die Erziehungsberechtigten erfolgen. Gruppenanmeldungen durch Schulen oder Vereine sind nur zulässig, wenn für jedes anzumeldende Kind eine schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten vorliegt.
Mit der Anmeldung versichern die Erziehungsberechtigten, dass bei dem angemeldeten Kind keine gesundheitlichen Bedenken gegen die Teilnahme bestehen und dass es den körperlichen Anforderungen der Veranstaltung gewachsen ist.
Aufsichtspflicht:
Die Aufsichtspflicht über das Kind verbleibt während der gesamten Veranstaltung bei den Erziehungsberechtigten. Der Veranstalter übernimmt keine Betreuungs- oder Aufsichtspflichten, insbesondere außerhalb der abgesperrten Laufstrecke.
Haftung:
Für Schäden, die durch teilnehmende Kinder verursacht werden, haften die Erziehungsberechtigten im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Die Haftungsbeschränkungen des Veranstalters nach § 8 dieser AGB gelten auch für die Teilnahme von Minderjährigen.
Die Begleitung der Kinder auf der Strecke, insbesondere, aber nicht abschließend, mit Fahrrädern, Inlineskates, Rollern, E-Scootern und anderen Sportgeräten oder mit Tieren ist nicht gestattet.
Der Kids Run dient in erster Linie der Freude an der Bewegung. Die Wertung erfolgt ausschließlich nach den vom Veranstalter festgelegten Kriterien.
Datenschutz und Bildrechte:
Der Veranstalter ist berechtigt, während der Veranstaltung Fotos und Videos anzufertigen und zu veröffentlichen, auch ohne ausdrückliche Einwilligung der Sorgeberechtigten, sofern
- die Aufnahmen ausschließlich zu Zwecken der Veranstaltungsberichterstattung, Bewerbung und Dokumentation verwendet werden,
- die abgebildeten Kinder nicht identifizierbar sind oder durch die Aufnahmen keine Persönlichkeitsrechte widerrechtlich verletzt werden, und
- die Verarbeitung auf dem berechtigten Interesse des Veranstalters gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO beruht,
- sofern nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen.
Sorgeberechtigte haben jederzeit das Recht, der Verwendung von Bild- und Videoaufnahmen ihres Kindes zu widersprechen.
Der Widerspruch ist an den Veranstalter zu richten. Aus Gründen der Nachweisbarkeit hat der Widerspruch in Textform zu erfolgen, mündliche Widersprüche müssen dem Veranstalter gegenüber durch den Widersprechenden unverzüglich in Textform nachgewiesen werden.
Im Fall eines nachweislichen Widerspruchs wird die weitere Verwendung der entsprechenden Aufnahmen eingestellt und bereits veröffentlichte Aufnahmen – soweit technisch und tatsächlich möglich (unter Abwägung der Interessen der Beteiligten, insbesondere der wirtschaftlichen Zumutbarkeit der Maßnahmen für den Veranstalter) – gelöscht oder unkenntlich gemacht.
Im Übrigen gelten die Bestimmungen dieser AGB entsprechend,
soweit in den vorstehenden Regelungen nichts Abweichendes bestimmt ist.
§ 11 Höhere Gewalt
Der Veranstalter ist von der Leistungspflicht in Fällen höherer Gewalt befreit.
Als höhere Gewalt gelten alle unvorhergesehenen Ereignisse sowie solche Ereignisse,
deren Auswirkungen auf die Vertragserfüllung von keiner Partei zu vertreten sind.
Zu diesen Ereignissen zählen insbesondere, aber nicht abschließend, Feuerschäden, Überschwemmungen, Pandemien, Epidemien, rechtmäßige Arbeitskampfmaßnahmen (insbesondere Streiks und Aussperrungen) – auch in Drittbetrieben – sowie behördliche Maßnahmen, insbesondere behördliche Verfügungen und Anordnungen.
§ 12 Schlussbestimmungen
Auf Verträge zwischen dem Veranstalter und dem jeweiligen Teilnehmer ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar unter Ausschluss des UN-Kaufrechts („CISG“).
Die Möglichkeit des Teilnehmers, sich auf die Verbraucherschutzrechte desjenigen EU-Mitgliedstaats zu berufen, in dem der Teilnehmer seinen Wohnsitz hat, bleibt hiervon unberührt.
Änderungen und Ergänzungen des Vertrages und dieser Teilnahmebedingungen bedürfen mindestens der Textform.
Dies gilt auch für die Änderung dieser Bestimmung.
Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
Sollten einzelne Klauseln dieser Teilnahmebedingungen unwirksam und/oder undurchführbar sein oder während der Vertragslaufzeit unwirksam und/oder undurchführbar werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.
An die Stelle der unwirksamen Klausel tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommt.
Stand: 13.11.2025