AGB
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Präambel: Die Laufstatt Event gGmbH (nachfolgend „Veranstalter“ genannt), Kirchenstraße 21, 81675 München, ist eine gemeinnützige Organisation, die Sport und Bewegung für alle Altersgruppen in München fördert. Der Veranstalter ist Ausrichter des MARATHON MÜNCHEN 2025. Diese Teilnahmebedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen den Teilnehmern und dem Veranstalter hinsichtlich der ausgerichteten Wettbewerbe (wie z.B. Marathon, Halbmarathon, 10 KM Lauf, Marathonstaffel usw.).
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und non-binär (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.
§ 1 Allgemeines (Vertragsgegenstand, Geltungsbereich, Änderungen)
- Diese Teilnahmebedingungen regeln abschließend das Vertragsverhältnis zwischen dem Veranstalter und den Teilnehmern des jeweiligen Wettbewerbs. Abweichende Bedingungen des Teilnehmers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Veranstalter hat diesen ausdrücklich zugestimmt.
- Der Veranstalter behält sich das Recht vor, diese Teilnahmebedingungen jederzeit und ohne Nennung von Gründen zu ändern. Änderungen werden den Teilnehmern rechtzeitig mitgeteilt. Erfolgt innerhalb von zwei Wochen ab Zugang der Änderungsmitteilung kein Widerspruch, so gelten die geänderten Teilnahmebedingungen als von dem Teilnehmer angenommen.
- Alle durch den Veranstalter ausgerichteten Wettbewerbe werden gemäß den gültigen Internationalen Wettkampfregeln (IWR) des Deutschen Leichtathletik Verbands (DLV) und der World Athletics (WA) durchgeführt. Die Einhaltung dieser Regeln wird durch die Wettkampfaufsicht des DLV überwacht. Für spezielle Wettbewerbe wie der Marathonstaffel, Fiendship Run und Kids Run gelten zusätzlich die jeweiligen organisatorischen Reglements des Veranstalters, geregelt in diesen Teilnahmebedingungen. Die sportlichen Regeln, die hier aufgeführt sind, werden von den genannten Institutionen regelmäßig weiterentwickelt, um einen sportlich fairen Wettbewerb zu gewährleisten. Mögliche Änderungen werden rechtzeitig bekannt gegeben
- Für Bestellungen, die über einen gesonderten Webshop getätigt werden (z. B. Merchandise, Medaillengravur), gelten zusätzliche Allgemeine Geschäftsbedingungen des Veranstalters.
- Jede Person, die an den Veranstaltungen teilnimmt („Teilnehmer“), hat eigenverantwortlich zu prüfen, ob sie über die notwendige gesundheitliche Eignung und den angemessenen Trainingszustand verfügt.
§ 2 Anmeldung, Vertragsschluss, Leistungsumfang
- Die Anmeldung zu den durch den Veranstalter ausgerichteten Wettbewerben erfolgt grundsätzlich bis zum in der Ausschreibung genannten Stichtag über das Online-Anmeldeformular auf der Website des Veranstalters, abrufbar unter: www.marathonmuenchen.org. Vor dem Absenden der Online-Anmeldung können alle Daten noch einmal auf Eingabefehler überprüft werden.
- Eine Anmeldung zu dem jeweiligen Wettbewerb ist bis zum jeweiligen, in der Ausschreibung angegebenen Meldeschluss möglich. Alle Anmeldungen stehen unter dem Vorbehalt, dass das jeweilige Teilnehmerkontingent noch nicht ausgeschöpft ist. Sobald das Kontingent erreicht ist, ist keine weitere Anmeldung möglich.
- Sofern noch freie Plätze verfügbar sind, ermöglicht der Veranstalter Nachmeldungen ca. 10 Tage vor der Veranstaltung. Die Nachmeldung wird online auf der Webseite der Veranstaltung eingerichtet. Für bestimmte Läufe kann es abweichende Nachmeldezeiten geben, die in der Ausschreibung angegeben sind.
- Jeder Teilnehmer kann sich nur einmal zu dem jeweiligen Wettbewerb anmelden.
- Ein Vertrag kommt zustande, sobald der Veranstalter dem Teilnehmer nach dessen Online-Anmeldung eine Anmeldebestätigung per E-Mail übersendet. Mit dieser E-Mail erhält der Teilnehmer die Teilnahmebedingungen sowie den Vertragstext einschließlich seiner bei der Anmeldung eingegebenen Daten.
- Der Veranstalter versendet ca. 10 Tage vor der Veranstaltung an die Teilnehmer die Teilnahmebestätigung via E-Mail.
- Teilnehmer mit Wohnsitz innerhalb der EU haben die Möglichkeit, gegen einen Aufpreis die postalische Zusendung der Startunterlagen per Paket zu buchen.
- Dieser Service ist für den Marathon, Halbmarathon und die Marathon-Staffel bis ca. 14 Tage vor der Veranstaltung kostenpflichtig buchbar.
- Der Versand der Startunterlagen erfolgt voraussichtlich ca. 10 Tage vor dem jeweiligen Wettbewerb.
- Kann das Paket nicht zugestellt werden (z. B. aufgrund einer falschen Adresse, Abwesenheit oder Nichtabholung an einer Packstation), liegt es in der Verantwortung des Teilnehmers, die Startunterlagen bei der Startnummernausgabe persönlich abzuholen. Ein erneuter Zustellversuch erfolgt aus organisatorischen Gründen nicht. Die Versandgebühr wird in diesem Fall nicht erstattet. Etwaige Kosten, die durch die Rücksendung entstehen, sind vom Teilnehmer zu tragen.
- Wer eine Gruppenanmeldung vornimmt, garantiert, zur Anmeldung aller Gruppenmitglieder berechtigt zu sein und sämtliche dafür erforderlichen Erklärungen im Namen der Gruppenmitglieder abgeben zu dürfen. Der Anmelder informiert die Gruppenmitglieder über diese Teilnahmebedingungen sowie über die Datenschutzhinweise.
- Anmeldungen durch Minderjährige sind grundsätzlich unzulässig. Soweit es speziell zugelassene Kinder- und Jugendwettbewerbe gibt, dürfen Minderjährige nur durch ihre Erziehungsberechtigten angemeldet werden.
- Ein Upgrade auf eine längere Distanz ist gegen Zahlung des zum Zeitpunkt des Upgrades gültigen Aufpreises möglich. Bei einem Downgrade auf eine kürzere Distanz erfolgt keine Erstattung des Differenzbetrags. Zudem wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 15 € fällig. Diese Änderungen können bis zum Meldeschluss am 28. September 2025 um 23:59 Uhr vorgenommen werden.
- Die Zeitmessung erfolgt ausschließlich mittels Einweg-RFID-Chip, der Durch den Veranstalter, bzw. seiner Erfüllungsgehilfen bereitgestellt wird.
§ 3 Zahlungsmodalitäten
- Die Zahlung des Teilnahmepreises und etwaiger Kosten für zusätzliche Leistungen (z. B. Medaillengravur, Versand) erfolgt per SEPA-Lastschrift oder Kreditkarte. Nachbuchungen von Zusatzoptionen können teilweise nur per Kreditkarte ermöglicht werden.
- Die Teilnahmekosten wird in der Regel sofort nach der Anmeldebestätigung eingezogen. Sollte die Zahlung fehlschlagen (z. B. mangels Deckung), entfällt der Anspruch auf den Startplatz.
- Alle Preise verstehen sich als Brutto-Europreise.
- Wird eine Lastschrift aufgrund unzureichender Kontodeckung oder Widerrufs des Teilnehmers (auch nachträglich) nicht eingelöst, behält sich der Veranstalter das Recht vor, nach Setzen einer Frist, vom Vertrag zurückzutreten. Der Teilnehmer trägt die Kosten der Rücklastschrift, einschließlich einer Bearbeitungsgebühr von 10 € sowie etwaiger Gebühren des Kreditinstituts.
§ 4 Nichtantritt zum Wettbewerb, Widerruf, Durchführung
- Soweit in diesen Teilnahmebedingungen nicht anders vereinbart, gelten die gesetzlichen Bestimmungen zu Rücktritt und Widerruf. Nach der Anmeldung zu einem Wettbewerb über die Website des Veranstalters besteht gemäß § 312g Absatz 2 Nr. 9 BGB kein gesetzliches Widerrufsrecht.
- Sofern ein Teilnehmer erklärt, nicht am Vertrag über die Teilnahme festhalten zu wollen oder aus anderen Gründen nicht am Tag des Wettbewerbs antritt (No Show), besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahmegebühren bzw. für Zusatzleistungen. Gleiches gilt für einen Ausschluss oder eine Disqualifikation.
- Eine Übertragung der Anmeldung auf eine andere Person ist nicht zulässig.
- Der Veranstalter ist von der Leistungspflicht in Fällen höherer Gewalt im Sinne von § 10 dieser Teilnahmebedingungen befreit. Bei Absage durch den Veranstalter werden bereits bezahlte Gebühren erstattet; weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, soweit kein Ausschluss der Haftungsbeschränkung/des Haftungsausschlusses nach § 9 dieser Teilnahmebedingungen greift.
- Der Veranstalter kann, in Fällen behördlicher Anordnungen oder aus Sicherheitsgründen, Änderungen an der Durchführung vornehmen, die Veranstaltung gänzlich oder teilweise absagen oder die Startrechte entziehen. Ein Anspruch auf Rückzahlung der bereits gezahlten Teilnahmegebühren besteht in diesen Fällen nicht. Dies gilt auch dann, wenn die Veranstaltung bereits begonnen hat und abgebrochen werden muss.
§ 5 Teilnahmevoraussetzungen, Pflichten der Teilnehmer
- Der Teilnehmer verpflichtet sich bei der Anmeldung wahre und vollständige Informationen anzugeben und diese bei Bedarf zu aktualisieren.
- Teilnahmeberechtigt sind nur jene Personen, die die jeweiligen Voraussetzungen (z. B. Altersgrenzen) erfüllen und den vollen Teilnahmebeitrag fristgerecht entrichtet haben.
- Die Teilnahme am jeweiligen Wettbewerb ist nur für Teilnehmer ab einem bestimmten Mindestalter gestattet, das je nach Wettbewerb variiert. Teilnehmer müssen zum Zeitpunkt des Wettbewerbs das vorgeschriebene Mindestalter erreicht haben. Dies wird wie folgt festgesetzt:
- Marathon: 18 Jahre
- Halbmarathon: 16 Jahre
- 10 KM: 12 Jahre
- Marathonstaffel: 12 Jahre
- Friendship Run: 6 Jahre – keine Altersgrenze
- Kids Run: 6 – 14 Jahre
- Die Teilnahme setzt voraus, dass der Teilnehmer ausreichend trainiert und körperlich gesund ist. Der Teilnehmer versichert, am Tag der Veranstaltung nur dann anzutreten, wenn er gesund ist und über einen ausreichenden Trainingszustand verfügt. Bestehen Zweifel an der Gesundheit, kann der Veranstalter den Teilnehmer vom Rennen ausschließen. Die Teilnehmer werden angehalten, sich vor dem Wettbewerb ärztlich untersuchen zu lassen.
- Mit der Anmeldung zur Veranstaltung erkennt der Teilnehmer den DLV Anti-Doping-Code (DLVADC) an und verpflichtet sich, dessen Bestimmungen sowie die DLO (insbesondere § 5.1.1 und § 5.1.2) zu befolgen.
- Der Veranstalter stellt dem Teilnehmer eine Startnummer mit RFID-Tag in funktionstüchtigem Zustand zur Verfügung. Der Teilnehmer ist verpflichtet, diese bei Erhalt auf sichtbare Mängel zu prüfen und eventuelle Defekte unverzüglich anzuzeigen.
- Jeder Teilnehmer erhält vor Ort gegen Vorlage der Teilnahmebestätigung (bzw. Personalausweis und ggf. Vollmacht) die Startnummer. Die offizielle Startnummer ist deutlich sichtbar auf der Brust zu tragen und darf nicht verändert, unkenntlich gemacht oder in anderer Weise beschädigt werden.
- Der Teilnehmer ist verpflichtet, die bei der Startnummernausgabe erhaltenen Unterlagen direkt nach dem Erhalt auf ihre Vollständigkeit zu überprüfen. Reklamationen, die später eingereicht werden, können nicht berücksichtigt werden
- Es ist insbesondere untersagt, die Strecke zu verlassen oder abzukürzen, sich von Nicht-Teilnehmern begleiten zu lassen (z. B. Fahrrad, Inline-Skates) oder sonstige Hilfsmittel zu verwenden, die gegen die internationalen Wettkampfregeln verstoßen.
- Die Anweisungen des Veranstalters sowie seiner Erfüllungsgehilfen (z. B. medizinisches Personal, Streckenposten, Ordnungsdienstkräfte) sind jederzeit zu befolgen. Bei Missachtung ist ein Ausschluss aus dem Wettbewerb möglich.
- Der Veranstalter ist berechtigt und unter Umständen sogar verpflichtet, die Veranstaltung in begründeten Fällen (z. B. konkrete Gefährdung von Leib und Leben) zeitlich oder örtlich zu verlegen, zu verkürzen, ganz oder teilweise abzubrechen, zu schließen oder abzusagen.
§ 6 Disqualifikation
- Ein Teilnehmer wird von der Veranstaltung ausgeschlossen und disqualifiziert, wenn er gegen die Teilnahmebedingungen oder die internationalen Wettkampfregeln verstößt oder den Anweisungen des Veranstalters nicht Folge leistet.
- Der Veranstalter und das Wettkampfgericht können Teilnehmer in folgenden Fällen von der Veranstaltung ausschließen:
- Fehlender Transponder oder Manipulation: Teilnahme ohne den vorgesehenen Transponder oder Verdacht auf Manipulation (z. B. fehlende Zwischenzeiten, Streckenabkürzung).
- Falsche Anmeldedaten: Unrichtige Angaben bei der Anmeldung.
- Sperre: Eine Sperre durch den DLV oder die IAAF zum Zeitpunkt des Starts.
- Doping: Verdacht oder Nachweis von Doping.
- Gesundheitsbedenken: Wenn medizinische Gründe vorliegen, die eine Teilnahme gefährlich machen.
- Veränderte Startnummer: Jede Art der Veränderung der Startnummer, z. B. Entfernen oder Verfälschen von Aufdrucken.
- Verstöße gegen Wettkampfregeln: Regelverstöße gemäß den Vorschriften des jeweiligen Wettbewerbs, die zur Disqualifikation führen.
- Übertragung der Startnummer: Weitergabe der Startnummer.
- Falscher Start: Start ohne Startnummer oder mit mehreren Transpondern.
- Mindestalter: Unterschreiten des erforderlichen Mindestalters.
- Begleitung: Teilnahme mit Fortbewegungsmitteln wie Fahrrädern oder Inline-Skates, Mitführen von Babyjoggern oder Tieren
- Staffelregeln: Verstöße wie zu viele Staffelmitglieder, Transponderübergabe außerhalb der Wechselzone oder Start ohne Transponder.
- Befolgung von Anweisungen des Eventpersonals: Werden die Anweisungen des Eventpersonals nicht beachtet oder nicht befolgt, kann dies zur Disqualifikation führen.
- Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Teilnehmer auszuschließen, die die Veranstaltung für nicht genehmigte Aktivitäten nutzen, die das Ansehen des Veranstalters oder seiner Sponsoren schädigen (z. B. unerlaubte Werbung auf der Kleidung). Teilnehmer können bis spätestens vier Wochen vor der Veranstaltung eine Genehmigung für solche Aktivitäten einholen.
- Bei einer Disqualifikation gibt es keinen Anspruch auf Rückerstattung der Startgebühren oder Zusatzleistungen.
- Ein Einspruch gegen eine Disqualifikation oder Wertung ist innerhalb von 24 Stunden nach dem Rennen per E-Mail (info@marathonmuenchen.de) möglich.
- Der Veranstalter behält sich vor, bei schwerwiegenden Verstößen auch nach Ablauf der Einspruchsfrist eine Disqualifikation auszusprechen.
§ 7 Datenschutz
- Der Veranstalter erhebt und verarbeitet die bei der Anmeldung angegebenen persönlichen Daten der Teilnehmer, um die Veranstaltung durchzuführen und zu organisieren. Dies umfasst insbesondere die zur Zahlungsabwicklung und Kommunikation erforderlichen Informationen.
- Die Teilnehmer stimmen ausdrücklich der Veröffentlichung ihrer persönlichen Daten wie Name, Vorname, Geschlecht, Altersgruppe, Wohnort, Verein, Startnummer sowie Platzierungen und Zeiten (Ergebnisse) in allen veranstaltungsbezogenen Medien zu, einschließlich Online-Medien (z.B. Live-Streams), Printmedien, Apps und Fernsehen.
- Die Teilnehmer stimmen zu, dass alle im Zusammenhang mit ihrer Teilnahme an der Veranstaltung erstellten Fotos, Videos oder Interviews ohne Anspruch auf Entschädigung in verschiedenen Medien (wie Radio, Fernsehen, Internet, einschließlich sozialer Netzwerke, Live-Streaming, Apps oder Printmaterialien wie Plakaten, Flyern und Programmheften) verbreitet und veröffentlicht werden dürfen
- Mit der Zustimmung bei der Online-Anmeldung willigen die Teilnehmer ein, dass ihre persönlichen Daten zu den folgenden Zwecken an die genannten Unternehmen weitergegeben werden:
- mika:timing GmbH, Odenthaler Straße 153, 51465 Bergisch Gladbach: Die Teilnehmer erklären sich damit einverstanden, dass der organisatorische Veranstalter ihre personenbezogenen Daten (Name, Vorname, Anschrift, Geschlecht, Geburtsjahr, Nationalität, Verein, Startnummer) an die mika:timing GmbH übermittelt. Diese Daten werden zum Zweck der Zeitmessung, der Erstellung von Starter- und Ergebnislisten mit Platzierungen sowie deren Veröffentlichung im Internet und ggf. in der App gespeichert und verarbeitet.
- Marathon Photos, 170 Collingwood Street, 3204 Hamilton, Neuseeland: Sofern gebucht, erklären sich Teilnehmer damit einverstanden, dass ihr Vorname, Nachname, Startnummer, die in der Anmeldung gewählte Sprache und ihre E-Mail-Adresse für die Foto-Flat und das Video an Marathon Photos weitergegeben und gespeichert werden.
- DHL, Sträßchensweg 10, 53113 Bonn: Sofern gebucht, erklären sich die Teilnehmer damit einverstanden, dass Vorname, Nachname, Adresse, Telefonnummer und E-Mail-Adresse an den Dienstleister DHL weitergegeben und gespeichert werden, um den Versand der Startunterlagen zu ermöglichen.
- Sofern abonniert, erklären sich die Teilnehmer damit einverstanden, dass Vorname, Nachname, Geschlecht und E-Mail-Adresse an den Dienstleister Brevo weitergegeben und gespeichert werden, um den Versand des Newsletters und E-Mailings zu ermöglichen.
- Die Teilnehmer stimmen zu, dass der organisatorische Veranstalter ihre gespeicherten personenbezogenen Daten für Informationszwecke im Zusammenhang mit der Veranstaltung verwenden darf.
- Eine Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte zum Verkauf erfolgt nicht.
- Teilnehmer haben das Recht, der Weitergabe ihrer personenbezogenen Daten zu widersprechen, indem sie dies dem organisatorischen Veranstalter schriftlich mitteilen.
- Hinweis: Bestimmte veranstaltungsbezogene Daten (wie Vorname, Name, Jahrgang, Nationalität, Verein, Startnummer, Platzierung und Zeiten) sind für die Veranstaltung erforderlich und werden nicht gelöscht.
- Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie in der Datenschutzerklärung der Laufstatt Event gGmbH, die unter www.marathonmuenchen.org/datenschutz/ abrufbar ist.
§ 8 Haftung
- Eine Haftung für gesundheitliche Risiken, die sich aus der Teilnahme ergeben, übernimmt der Veranstalter nicht, soweit nicht einer der in dieser Norm genannten Haftungstatbestände (z. B. Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit durch Verschulden des Veranstalters) eingreift. Ärztliche Behandlungen und sonstige medizinische Maßnahmen vor Ort sind vom Teilnehmer selbst zu tragen.
- Der Veranstalter haftet nicht für Schäden am Zeitmesschip, die nach der Ausgabe durch unsachgemäße Handhabung oder äußere Einflüsse entstehen.
- Der Veranstalter haftet unbeschränkt für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden, bei arglistigem Verschweigen von Mängeln und bei Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie. Der Veranstalter haftet ferner unbeschränkt für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz sowie bei Schäden, die auf einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit beruhen.
- Für sonstige Schäden haftet der Veranstalter nur, sofern eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) verletzt wurde, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt.
- Die Haftung ist im Falle leichter Fahrlässigkeit summenmäßig beschränkt auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss.
- Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch für die Erfüllungsgehilfen des Veranstalters.
- Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
§ 9 Nachhaltigkeit
- Der Veranstalter ist bestrebt, die Veranstaltung möglichst nachhaltig und umweltfreundlich zu gestalten.
- Im Zuge dessen kann es zu Veränderungen in der Organisation oder im Angebot kommen. Teilnehmer werden über Änderungen frühzeitig informiert. Ein Anspruch auf Erstattung bei Veränderungen aufgrund nachhaltiger Maßnahmen besteht nicht.
§ 10 Höhere Gewalt
Der Veranstalter ist von der Leistungspflicht in Fällen höherer Gewalt befreit. Als höhere Gewalt gelten alle unvorhergesehenen Ereignisse sowie solche Ereignisse, deren Auswirkungen auf die Vertragserfüllung von keiner Partei zu vertreten sind. Zu diesen Ereignissen zählen insbesondere Pandemien, Epidemien, rechtmäßige Arbeitskampfmaßnahmen, auch in Drittbetrieben sowie behördliche Maßnahmen.
§ 11 Schlussbestimmungen
- Auf die Verträge zwischen dem Veranstalter und dem jeweiligen Teilnehmer ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar. Die Möglichkeit des Teilnehmers, sich auf die Verbraucherschutzrechte desjenigen EU-Mitgliedstaats zu berufen, in dem der Teilnehmer seinen Wohnsitz hat, bleibt hiervon unberührt.
- Änderungen und Ergänzungen des Vertrages und dieser Teilnahmebedingungen bedürfen mindestens der Textform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Bestimmung. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
- Sollten einzelne Klauseln dieser Teilnahmebedingungen unwirksam und/oder undurchführbar sein oder während der Vertragslaufzeit unwirksam und/oder undurchführbar werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. An die Stelle der unwirksamen Klauseln tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommt.
Stand: 14.03.2025